Strafen nach dem BaFG: Was droht wirklich?
Bis zu 80.000 Euro — aber wie realistisch ist das?
Die Schlagzeile "80.000 Euro Strafe" macht Angst — und das soll sie auch. Aber wie sieht die Realität aus? Wer kontrolliert? Wie wird durchgesetzt? Und was passiert bei einem ersten Verstoß?
Die Strafrahmen im Detail
Das BaFG sieht gestaffelte Strafen vor, abhängig von der Unternehmensgröße:
Wichtig: Bei erstmaliger oder geringfügiger Übertretung gilt der Grundsatz "Beraten vor Strafen" — die Behörde wird zunächst beraten und eine Frist zur Behebung setzen.
Wer kontrolliert?
Die Marktüberwachungsbehörde ist das **Sozialministeriumservice** — konkret der Standort in Oberösterreich (bafg@sozialministeriumservice.gv.at). Die Behörde hat die Aufgabe, proaktiv die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen zu überprüfen, effizient, effektiv und verhältnismäßig.
Wie wird durchgesetzt?
Der Ablauf bei einem festgestellten Verstoß:
1. Feststellung: Die Behörde identifiziert einen Verstoß — durch eigene Überprüfung oder eine Meldung.
2. Beratung: Das Unternehmen wird informiert und erhält die Möglichkeit zur Stellungnahme. Bei Erstverstoß: Beratung und Fristsetzung.
3. Anordnung: Die Behörde ordnet angemessene Maßnahmen an — mit einer Frist zur Behebung.
4. Eskalation: Werden Maßnahmen nicht umgesetzt, kann die Behörde Verwaltungsstrafen verhängen, Produkte vom Markt nehmen lassen oder Dienstleistungen untersagen.
Verbrauchermeldungen — der unterschätzte Faktor
Verbraucher und bestimmte Organisationen können Verstöße direkt beim Sozialministeriumservice melden. Die Behörde muss die Meldung prüfen und den Meldenden innerhalb von **8 Wochen** informieren, ob ein Verfahren eingeleitet wurde.
Das bedeutet: Jeder unzufriedene Kunde, jede Behindertenvertretung und jeder Mitbewerber kann einen Verstoß melden. In Deutschland zeigt sich bereits, dass Abmahnvereine das Thema aktiv aufgreifen — eine ähnliche Entwicklung in Österreich ist absehbar.
Der Vergleich mit Deutschland
In Deutschland gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) seit dem gleichen Datum. Die Durchsetzung läuft über die Marktüberwachungsbehörden der Länder, koordiniert durch die Marktüberwachungsstelle der Länder für Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg. Dort drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro. Erste Berichte zeigen: Deutsche Websites scheitern massenhaft an der Barrierefreiheits-Pflicht — Klagen werden erwartet.
Jenseits der Strafen: Die echten Risiken
Die finanziellen Strafen sind nur ein Teil:
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