BaFG Checkliste 2026: Ist Ihr Unternehmen compliant?
12. März 2026·10 Min. Lesezeit
Was ist das BaFG?
Das österreichische Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 — den European Accessibility Act (EAA) — in nationales Recht um. Es legt für ausdrücklich genannte Produkte und Dienstleistungen EU-weit einheitliche, verpflichtende Barrierefreiheitsanforderungen fest. Das Gesetz ist seit dem **28. Juni 2025** in Kraft — ohne Übergangsfrist.
Das BaFG verweist auf den europäischen Standard **EN 301 549**, der sich für Webseiten und Apps an den **WCAG 2.1 Level AA** orientiert.
Wer ist betroffen?
Das Gesetz betrifft Unternehmen, die folgende digitale Dienstleistungen anbieten:
Webshops und E-Commerce-Plattformen
Bankdienstleistungen für Verbraucher (E-Banking, Bank-Webseiten)
Online-Buchungssysteme und E-Ticketing
Sprach- und Videotelefonie, Online-Messengerdienste
Webseiten von Personenverkehrsdiensten
Auch Produkte sind betroffen: Bankomaten, Fahrkartenautomaten, Zahlungsterminals, PCs, Notebooks, Smartphones, Tablets, Smart-TVs und E-Reader.
Ausnahmen für Kleinstunternehmen
Kleinstunternehmen, die nur Dienstleistungen anbieten, sind gänzlich vom BaFG ausgenommen. Als Kleinstunternehmen gilt, wer:
Wichtig: Wenn Sie als Kleinstunternehmen Produkte herstellen, importieren oder verkaufen, gelten zwar Erleichterungen, aber keine vollständige Ausnahme.
Die Checkliste: WCAG 2.1 Level AA
1. Wahrnehmbarkeit (Perceivable)
2. Bedienbarkeit (Operable)
3. Verständlichkeit (Understandable)
4. Robustheit (Robust)
Strafen bei Verstößen
Die Marktüberwachungsbehörde — das Sozialministeriumservice (Standort Oberösterreich) — überwacht proaktiv die Einhaltung:
Bis zu 80.000 Euro Verwaltungsstrafe für große Unternehmen
Geringere Strafen für KMUs und Kleinstunternehmen
Bei Erstverstoß gilt: "Beraten vor Strafen"
Verbraucher können Verstöße direkt melden — die Behörde muss innerhalb von 8 Wochen informieren ob ein Verfahren eingeleitet wurde
Nächste Schritte
Nutzen Sie den kostenlosen BarriereRadar-Scan um den aktuellen Stand zu prüfen
Beheben Sie zuerst Fehler mit hoher Severity (Kontraste, fehlende Alt-Texte, Tastaturnavigation)
Dokumentieren Sie Ihre Maßnahmen — das hilft bei einer möglichen Prüfung
Richten Sie laufendes Monitoring ein — Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt
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